Optimale Verpackung und Etikettierung Ihrer Sendungen: Richtlinien für Absender

Als Absender sind Sie für die korrekte Verpackung und genaue Etikettierung Ihrer Pakete verantwortlich. Die Einhaltung der nachstehenden Richtlinien trägt maßgeblich zu einem effizienten und schadensfreien Versand bei.

1. Das Versandetikett

Moderne Sortieranlagen verarbeiten Pakete automatisch. Jedes Versandetikett ist mit einem einzigartigen Barcode versehen, den die Sortiermaschinen scannen, um das Paket an das richtige Ziel zu leiten. Entscheidende Aspekte für ein lesbares Etikett sind:

  • Qualität des Etiketts: Drucken Sie Versandetiketten vorzugsweise mit einem Laser- oder Etikettendrucker. Tintenstrahldrucker können bei Feuchtigkeit Flecken verursachen, wodurch der Barcode unlesbar wird.
  • Platzierung: Bringen Sie das Etikett immer oben auf dem Paket an, da Barcodescanner den Barcode von oben lesen.
  • Schutz: Vermeiden Sie es, das Etikett mit Folie oder Klebeband zu überkleben, da dies Reflexionen verursacht und die Lesbarkeit des Barcodes für Scanner behindert.

2. Adressdaten des Empfängers

Der Absender ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Adressdaten verantwortlich. Wichtige Überlegungen dabei sind:

  • Physische Adresse: Es muss immer eine physische Lieferadresse angegeben werden. Postfächer können nur von lokalen Postdiensten beliefert werden; wählen Sie hierfür die Option "PoBox delivery".
  • Firmenname: Wenn ein privater Empfänger eine Bestellung an seine Arbeitsadresse liefern lässt, ist es unerlässlich, den Firmennamen anzugeben.
  • E-Mail-Adresse: Eine korrekte E-Mail-Adresse ist von großer Bedeutung. Der Empfänger wird per E-Mail über den Lieferstatus, eventuelle Lieferprobleme informiert und hat die Möglichkeit, die Lieferung zu ändern.
  • Telefonnummer (Expresssendungen): Für Expresssendungen ist die Angabe der Telefonnummer des Empfängers obligatorisch. Dies ermöglicht dem Kurier, im Notfall oder bei Unklarheiten direkten Kontakt aufzunehmen.
  • Kosten für Rücksendungen: Wenn ein Paket aufgrund einer falschen Adresse, Abwesenheit des Empfängers oder Nichtabholung bei einem Postamt/Paketshop zurückgesendet wird, behalten wir uns das Recht vor, die Frachtkosten für die Rücksendung erneut in Rechnung zu stellen.

3. Verpackung

Die Art der Verpackung ist entscheidend für die Sicherheit des Inhalts während des Transports:

  • Stabiler Umkarton: Güter müssen in einem stabilen Karton verpackt sein. Wir sind für die Lieferung des Kartons in gutem Zustand verantwortlich, wofür der Empfänger unterschreibt.
  • Innenverpackung: Der Inhalt muss je nach Art und Gewicht ausreichend verpackt sein. Die Innenverpackung muss verhindern, dass der Inhalt direkten Kontakt mit dem Umkarton hat. Die Dicke des Füllmaterials hängt vom zu verpackenden Artikel und seinem Gewicht ab. Die Verpackung sollte im Prinzip einen Sturz aus 1 Meter (simuliert das versehentliche Fallenlassen durch einen Fahrer) unbeschadet überstehen können.
  • Füllung: Vermeiden Sie leere Räume (Luft) im Umkarton. Leere Räume erhöhen nicht nur das Risiko von Schäden am Artikel, sondern können auch dazu führen, dass der Karton reißt oder sich öffnet, wenn andere Pakete darauf gelegt werden.
  • Mehrere Artikel: Wenn Sie mehrere Artikel versenden möchten, bündeln Sie diese nicht in separate Umkartons. Verpacken Sie sie vorzugsweise zusammen in einem großen, stabilen Karton.
  • Flüssigkeiten: Wenn eine Sendung Flüssigkeiten enthält, sollte der Artikel in einen stabilen Plastikbeutel gelegt werden, um ein Auslaufen zu verhindern. Auslaufende Verpackungen werden aus Sicherheitsgründen vernichtet, ohne Anspruch auf Entschädigung.
  • Zuschläge und verbotene Güter: Für Güter, die nicht in einen Standard-Versandkarton passen (z. B. Rollen, Kokillen, Kunststoffbehälter), wird ein Zuschlag erhoben. Der Versand gefährlicher Güter (ADR) ist strengstens verboten.
  • Umweltfreundlichkeit und Volumenzuschlag: Aus Umweltschutzgründen raten wir, die Verpackung so kompakt wie möglich zu halten. Bei einem Volumen von mehr als 200 Litern wird ein Volumenzuschlag erhoben. Für Sendungen außerhalb der EU (und der Schweiz/Norwegen) wird das Volumengewicht verwendet, wenn es höher ist als das tatsächliche Gewicht.

4. Exportsendungen außerhalb der EU

Für Sendungen außerhalb der Europäischen Union müssen Sie vier Exemplare der Rechnung in einem "Doculoc" oder Umschlag an der Außenseite des Pakets anbringen. Konsultieren Sie unsere Zollseite für detaillierte Informationen zu den genau benötigten Zolldokumenten.

5. Maximale Gewichte und Abmessungen

Bitte beachten Sie die folgenden maximalen Gewichte und Abmessungen:

  • Gewicht: Das maximale Gewicht eines Pakets beträgt 50 kg innerhalb der Europäischen Union und 30 kg außerhalb der EU.
  • Abmessungen und Zuschläge: Pakete mit einer Länge von mehr als 130 cm sowie unverpackte, gebündelte und Rollenpakete unterliegen einem Zuschlag.
  • Maximale Abmessungen: Die maximale Länge beträgt 175 cm, wobei die Summe aus 1 x Länge + 2 x Breite + 2 x Höhe nicht mehr als 300 cm betragen darf. Pakete, die diese Abmessungen überschreiten, werden automatisch als Frachtsendung transportiert.